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Fotografieren auf Tennisturnier nicht erwĂĽnscht?

Auslösegeräusch und Brennweite. Ein Zusammenhang?

In diesem Beitrag möchte ich Euch den realen Email-Verkehr zwischen einem Tennis-Fan und Foto begeisterten, sowie dem Veranstalter eines großen Tennis-Turniers präsentieren. Zum einen weil es sich sehr lustig liest und zum anderen weil es mir zu Denken gibt, wie unter Vorwänden die Möglichkeiten interessante Fotos zu machen für Amateure immer weiter eingeschränkt werden.


Zunächst die Beschwerde des Fans.

Die Namen habe ich auf Wunsch des Fans entfernt

Sehr geehrte Damen und Herren,
am vergangenen Wochenende musste ich bei einem ansonsten schönen
und gut organisierten Tennisturnier leider auch eine Enttäuschung erleben.
Am Eingang zum Stadiongelände wurden die verständlichen Taschenkontrollen
durchgeführt, wobei man mir mitteilte, dass das Mitführen einer Kamera mit
einem Objektiv mit einer Brennweite von mehr als 80mm nicht gestattet sei.
Man verwies dabei auf die Haus-und Benutzungsordnung, die ich nachdem
mein erster Ärger verraucht und bei der Damen an der Information abgeladen war,
nun eingehend studiert habe. Ich möchte auf diesem Weg gerne zwei Kritikpunkte
loswerden, die ich Sie bitte bei zukünftigen, insbesondere Tennisveranstaltungen,
zu verbessern:

1. Leider war es im Vorfeld zwar theoretisch möglich, praktisch aber höchst
unwahrscheinlich an diese Information zu kommen. Zum einen, weil es auf der
Homepage des Stadions in keinen Hinweisen direkt zu finden ist, sondern man sich
tatsächlich durch die gesamten Details der Hausordnung hätte lesen müssen, was ich
normalerweise nicht vor einer Veranstaltung tue. Zum anderen, weil leider auch auf
den Tickets kein direkter Hinweis auf ein solches Verbot zu finden war bzw. einem
beim Erwerb der Tickets mitgeteilt wurde. Dies fände ich wünschenswert.

2. Wenn ich die Hausordnung lese, so ist dort unter §7 von "professionellen Kameras"
die Rede, was mit Verlaub doch eine mehr als unklare Aussage ist. Meine simple digitale
Spiegelreflexkamera, Nikon D 3000, würde ich bei aller Liebe nicht als "professionell"
bezeichnen...
Zumal ja, wie sich herausstellte, letztlich nicht die Kamera, sondern die Brennweite des
Objektivs der Maßstab zu sein schien. Somit entbehrte die Abgabe meines Objektivs zudem
auch noch einer definierten Grundlage.
Ich kann nachvollziehen, dass es nicht im Interesse des Veranstalters ist, dass nicht
angemeldete Besucher kommerzielle Fotos aufnehmen. Dies sollte dann aber anders geregelt
bzw. im Nachhinein überprüft werden als über ein willkürlich festgelegtes Verbot, das schlecht
kommuniziert wurde und zudem allen Hobbyfotografen unterstellt, Fotos widerrechtlich
kommerziell zu nutzen.

Mit freundlichen Grüßen verbleibt ein fotografisch enttäuchter Tennisfan

Darauf die Antwort des Veranstalters

Sehr geehrte *******,
vielen Dank für Ihre Email und die damit verbundene Kritik.
Wir bedauern es sehr, dass Ihr Besuch durch diesen Vorfall getrübt wurde.
Auch müssen wir zugeben, dass es schwer ist zwischen professionellen Kameras
und Hobbykameras zu unterscheiden.
Dennoch müssen wir diese Regelung aufführen, weil es gerade durch laute
Auslösergeräusche und das versehentliche Benutzen des Blitzes immer wieder zu
Störungen der Spieler gekommen ist welches an uns durch die ATP weiter
getragen wurde.
Natürlich können wir Ihren Unmut nachvollziehen und bitten dennoch um Ihr Verständnis.
Wir werden künftig eine deutlicher definierten Paragraphen aufführen.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team der *********

Nun wieder die Antwort des Fans

Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre zügige Antwort auf meine Mail und die darin 
enthaltene Begründung, die für den gutgläubigen Tennisfan auf den ersten 
Blick plausibel erscheinen mag. Bei näherem Hinsehen fallen mir als 
fotografisch interessiertem Laien jedoch einige Schwachpunkte darin auf:
1. Meine Kamera macht mit einem 55mm Objektiv, das ich ja mitnehmen durfte, ein exakt genauso lautes Auslösergeräusch wie mit einem 200mm Objektiv. Das Geräusch wird also, wie man leicht merkt, durch die Kamera selbst und nicht durch die Art des Objektivs festgelegt.
2. Das versehentliche Auslösen des Blitzes korreliert ebenfalls in keinster Weise mit der Brennweite des verwendeten Objektivs. Wenn überhaupt, dann steht die Wahrscheinlichkeit des versehentlichen Blitzens in einem antiproportionalen Verhältnis zu den Kenntnissen des Bedieners der Kamera. Da wiederum vor allem den Besitzern von Kompaktkameras oder Handykameras die Möglichkeit des Ausschalten des integrierten Blitzes nicht bekannt ist, wäre in diesem Zusammenhang ausschließlich ein vollständiges Verbot aller fotografiefähigen Geräte (also sämtlicher Smartphones etc.) die logische Schlussfolgerung. In diesem Sinne bitte ich um Ihr Verständnis, dass ich Ihre Begründung nicht verstehen kann und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!

Tennis Fan

Auf die Antwort des Veranstalters bin ich gespannt!

Wir ist es Euch erganngen? Habt ihr schonmal die Kamera oder Objektive abgeben müssen?


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